Wie kommt Spanien aus der Justiz-Blockade?
Die Neubesetzung des Obersten Richterrates in Spanien, der die Unabhängigkeit der Justiz gewährleistet und hohe Richterämter besetzt, ist seit über zwei Jahren blockiert - weil sich die großen Parteien auf keine gemeinsamen Kandidaten einigen können. Nun will die Regierung unter Pedro Sánchez das Verfahren ändern, so dass eine einfache statt der bisherigen Drei-Fünftel-Mehrheit reicht.
Warschau schaut mit Argusaugen nach Madrid
Der Verfassungsrechtler Pedro Cruz Villalón, ehemaliger Generalanwalt am EU-Gerichtshof und früherer Präsident des spanischen Verfassungsgerichts, warnt in El País vor einer heftigen Reaktion aus Brüssel:
„Es sollte nicht überraschen, wenn Polen, um sich [gegen die Vorwürfe in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit] zu verteidigen, mit der Lupe auf die juristische Situation aller EU-Mitglieder schauen wird. Und selbstverständlich können es sich die EU-Institutionen unter keinen Umständen erlauben, den Eindruck zu erwecken, Mitgliedsstaaten mit unterschiedlichem Maß zu messen. Unter diesen Umständen sollte kein Mitgliedsstaat auf die Idee kommen, die Regeln, die die Unabhängigkeit der Richter und Gerichte garantieren, offensichtlich zu verschlechtern.“
Parteienfilz statt Konsens
Allerdings ist auch die aktuelle Situation schon nicht mit der Verfassung vereinbar, argumentiert der Richter Fernando Portillo Rodrigo in El Mundo:
„Das Verfassungsgericht hat geurteilt, dass das aktuelle System [die Benennung der Richterratsmitglieder durch eine Dreifünftel-Mehrheit der Parlamentskammern] verfassungskonform ist, solange die Parteien sich die Mitglieder nicht proportional zu ihrer Stärke im Parlament aufteilen. Genau das geschieht aber seit 1985. ... Die Parteien haben sich nie über die einzelnen Mitglieder des Richterrats geeinigt, sondern darüber, wie viele jeder Partei zustehen. ... Man verstößt gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben: Wo die Verfassung Konsens verlangt, bieten die Parteien nur ihren Filz.“