Tschechiens Kirchen gewinnen im Steuerstreit
Entschädigungszahlungen des tschechischen Staats an die Kirchen für Eigentum, das in den 1950er Jahren verstaatlicht wurde, dürfen nicht besteuert werden. Das Verfassungsgericht hat ein Gesetz gekippt, das die Minderheitsregierung aus der populistischen Ano und den Sozialdemokraten gemeinsam mit den Kommunisten durchgesetzt hatte. Kommentatoren sind höchst erfreut darüber.
Schon die Absicht war verwerflich
Es ist nicht zum Schlimmsten gekommen, atmet Lidove noviny auf:
„Die Grundsätze des Rechtsstaats bleiben gewahrt. Wären die Entschädigungszahlungen tatsächlich besteuert und damit gekürzt worden, hätte das der Reputation des Landes großen Schaden zugefügt. ... Eigentlich ist es sehr traurig, dass das tschechische Parlament überhaupt ein solches Gesetz verabschiedet hat. Damit wäre schon einmal Gestohlenes noch einmal gestohlen worden. Geld, das die Kirchen brauchen für ihre sozialen Dienste, ihre Gesundheitseinrichtungen und Hospize. Keine schöne Aussage über unsere Gesellschaft.“
Sieg über Lügen und Hass
Hospodářské noviny betont die Tragweite des Urteils für Tschechiens Demokratie:
„In der Zeit der Erosion der in der Samtenen Revolution erkämpften demokratischen Ideale geht es hier um einen überaus grundsätzlichen und stabilisierenden Faktor: Die Wahrheit und die Verfassung siegen immer noch über Lügen und Hass. ... Die Kommunisten glühen vor Wut und sprechen von der Absicht, das Urteil des Verfassungsgerichts aufzuheben. Das aber ist in Wirklichkeit nicht mehr möglich. Ein Einspruch ist nicht zulässig. Und nur die Kirchen könnten sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wenden. Nach dem Urteil haben sie dazu keinen Grund mehr.“