Wien will Flüchtlinge an Grenze abweisen
In Österreich hat sich die Koalition aus ÖVP und SPÖ auf eine so genannte Asyl-Notverordnung geeinigt. Erreichen die Migrationszahlen eine Obergrenze - für dieses Jahr liegt sie bei 37.500 - können Flüchtlinge bereits an der Grenze abgewiesen werden. Im Land ist die Regelung höchst umstritten, was sich auch in den Kommentaren widerspiegelt.
Wahlempfehlung für die FPÖ
Unklar ist, wann die Obergrenze genau greifen soll - was den Kurier umso mehr den Kopf über die Verordnung schütteln lässt:
„Der eine will sofort tätig werden, denn abwarten verschärft den vermeintlichen Notstand bloß. Der Zweite will die Verordnung in Kraft setzen, sobald die Obergrenze von 37.500 Flüchtlingen in Sicht kommt. Der Dritte will tätig werden, wenn 37.500 erreicht ist, der Vierte erst, wenn die Grenze überschritten sein wird. Bei Otto-Normal-Wähler bleibt nach dem Kopfschütteln über das Chaos zweierlei hängen: Die Regierung gibt nahezu täglich und ohne Zwang eine Wahlempfehlung für die FPÖ ab. Wenn Rot und Schwarz weiter so dahindilettieren, könnte Norbert Hofer in dreieinhalb Wochen die bisherige Obergrenze an blauem Zuspruch überschreiten. Und: Der wirkliche Notstand scheint nicht im Land, sondern in der Regierung zu herrschen.“
Regierung versucht der Situation Herr zu werden
Mit der Asyl-Notverordnung versucht die Regierung in der Flüchtlingskrise handlungsfähig zu bleiben, beobachtet Die Presse:
„[J]uristisch hat die Flüchtlingskrise Neuland eröffnet. Die Obergrenze und die damit verbundene Notverordnung sind nicht mehr als der Versuch, diese in geordnete Bahnen zu lenken beziehungsweise abschreckend zu wirken, um einen weiteren Flüchtlingsandrang zu bremsen. Als Ultima Ratio. Um sich irgendwie doch noch an die Genfer Flüchtlingskonvention zu halten, sich selbst aber nicht zu überfordern. Diese, die Genfer Konvention, war allerdings auch nicht für Massenfluchtbewegungen und kleine Völkerwanderungen gedacht. ... Abschiebungen sind die Ausnahme, nicht die Regel. Wer da ist, bleibt da, auch illegal. Für den Gesetzgeber ist das zwar ein Dilemma, die Regierung kann sich durch Selbstfesselung aber auch nicht handlungsunfähig machen lassen. Also der Versuch, mit Kniffen - Obergrenze, Notverordnung - der Situation Herr zu werden und zu bleiben.“