Österreich: Braucht es ein Grundrecht auf Bargeld?
Trotz Kritik auch innerhalb der eigenen Partei hält der österreichische Kanzler Karl Nehammer an seinem Vorhaben fest, das Recht auf Bezahlung mit Bargeld als Grundrecht in die Verfassung aufzunehmen. Am Wochenende legte er mit einer Videobotschaft direkt an die Bürger nach. Die Landespresse diskutiert.
Völlig sinnlos
Hier wird über nicht vorhandene Probleme diskutiert, ärgert sich der Jurist Rainer Hable in der Tageszeitung Die Presse:
„Wenn nun eine Regelung in der österreichischen Verfassung nur wiederholt, was die EU-Verträge ohnehin vorsehen, ist sie bedeutungslos. ... Somit ist die Forderung, das Recht auf Bargeld in der österreichischen Verfassung zu verankern, völlig sinnbefreit. Zum einen, weil Österreich nichts anderes vorsehen könnte, was nicht bereits durch Unionsrecht bestimmt ist. Zum anderen, weil durch Art 128 AEUV das Recht zur Zahlung mit Bargeld bereits im europäischen Verfassungsrecht verankert ist. Fazit: Kanzler Nehammer will Probleme lösen, die es nicht gibt.“
Ein Symbol der Freiheit
Bargeld hat für viele Bürger einen hohen symbolischen Wert, erinnert der Kurier:
„Politisch ist das Thema eine sichere Bank. Alle Umfragen zeigen, wie sehr die Österreicher an ihrem Bargeld hängen. Das Volksbegehren 'Für uneingeschränkte Bargeldzahlung' wurde von mehr als 530.000 Menschen unterschrieben. Die Initiatoren punkteten dabei mit jenen Argumenten, gegen die Gegner seit Jahren nicht ankommen: Bargeld bedeute Freiheit und Unabhängigkeit. Damit entkomme man der Gefahr, 'ein gläserner Mensch in der digitalen Welt' zu werden. Ein Blackout könne dem Bargeld nichts anhaben, den digitalen Währungen aber sehr wohl. Und da wäre noch die Krisenvorsorge, bei der sich Bargeld bewähren würde.“