Diskriminierung: Schweiz muss Witwenrenten ändern
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte muss die Schweiz ihre Gesetzgebung bei Witwenrenten reformieren. In der Alpenrepublik bekommen Witwen eine unbefristete Hinterlassenenrente. Für Witwer gibt es hingegen nur Geld, solange sie minderjährige Kinder haben. Dagegen klagte ein Schweizer Witwer. Sollen jetzt die Männer mehr Geld bekommen? Oder die Frauen weniger?
Lösung liegt auf der Hand
Der Tages-Anzeiger will die Renten für Verwitwete an die Ausbildung der Kinder koppeln:
„Die Schweiz ist also männerdiskriminierend. Dies steht mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte letztinstanzlich fest. ... Dabei läge die Lösung auf der Hand: Hinterlassenenrenten erhalten Witwen und Witwer, solange die Kinder in Ausbildung sind. In anderen Fällen kann eine befristete Übergangsrente ausgerichtet werden, bis der oder die Hinterlassene die Erwerbstätigkeit der neuen Situation anpassen kann.“
Lebenslange Rente ist überholt
Auch die Neue Zürcher Zeitung plädiert für Einschnitte:
„Seit Jahren, ja Jahrzehnten versuchen Bundesrat [Regierung] und Parlament, die Ansprüche der Witwen zu beschränken und eine Lösung zu finden, die zur heutigen Zeit passt. Doch immer, wenn es ernst wird, lässt man davon die Finger - gegen die Witwen vorzugehen, ist politisch heikel, Lorbeeren holt man sich damit nicht. ... Es überzeugt heute nicht mehr, einer verwitweten Person allein aufgrund des Zivilstandes eine lebenslängliche Hinterlassenenrente auszurichten, das gilt für Männer wie für Frauen. Namentlich bei kinderlosen Verwitweten stellt sich die Frage, ob man von ihnen nicht erwarten darf, selber für sich aufzukommen.“