Bukarest will Richterrenten reformieren

In Rumänien soll das Rentenalter für Richter und Staatsanwälte von 48 auf 65 Jahre angehoben und die Altersbezüge gekürzt werden. Deren Berufsverband CSM protestierte umgehend. Der vom Präsidentschaftskandidaten des Regierungslagers, Crin Antonescu, gewünschte Gesetzesentwurf muss noch verschiedene Hürden bis zur Umsetzung nehmen. Kommentatoren ordnen ein.

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republica.ro (RO) /

Abgehobene Juristen

In republica.ro schüttelt Journalist Alex Livadaru den Kopf über die Richter:

„Sie fanden es 'inakzeptabel', künftig nicht mehr mit 48 Jahren in den Ruhestand gehen zu dürfen – in einem Alter, in dem man sich auf dem Höhepunkt seiner Karriere befindet und theoretisch reif genug ist, um die Dinge im Gerichtssaal mit Augenmaß abzuwägen. Und empören sich, dass ihr Rentenalter auf 65 Jahre angehoben werden soll – so wie bei uns Normalbürgern. … Dann sollen uns die Herren aus der Justiz doch bitte europäische Länder zeigen, in denen man nach 25 Berufsjahren in Rente geht – mit einer Pension, die dem 7-, 10- oder gar 12-fachen der durchschnittlichen staatlichen Rente entspricht. … Welche Gerechtigkeit oder Rechtsprechung sollen wir eigentlich von solchen Dienern des Gesetzes erwarten?“

Deutsche Welle (RO) /

Es geht um die Präsidentschaftswahl

Mehr Wahlkampfstrategie als Reformwillen sieht der rumänische Dienst der Deutschen Welle:

„Die revolutionären Bestimmungen, die von der Abgeordnetenkammer verabschiedet wurden, müssen – wer weiß wann – auch vom Senat angenommen werden. ... Danach landen sie im Mahlwerk des Verfassungsgerichts, das sie zweifelsohne zurückweisen wird. Der gemeinsame [Präsidentschafts-]Kandidat der PSD-PNL-UDMR-Koalition, Crin Antonescu, übernimmt im Wahlkampf die Rolle eines Entscheiders, dem die Koalition bedingungslos folgen muss. Die Mehrheit im Parlament wirkt wie ein gehorsamer Lehrling, der sich verpflichtet, Gesetzesvorlagen zu verabschieden, die er verlangt. ... Man muss zugeben, dass diese Strategie von seinem Wahlkampfteam gut durchdacht ist.“