Türkei: Neuer Zentralbankchef - neuer Kurs?
Die türkische Zentralbank hat schon wieder einen neuen Chef: Nachdem Hafize Gaye Erkan am Wochenende ihren Rücktritt erklärt hatte, wurde ihr bisheriger Stellvertreter Fatih Karahan zum Nachfolger ernannt. Erkan erklärte, sie sei Opfer einer großen Rufmordkampagne. In den letzten Wochen waren gegen sie Vorwürfe der Vetternwirtschaft laut geworden; ihr Vater soll Dienstwagen erhalten und sogar Personalentscheidungen getroffen haben.
Wäre es bloß nicht so weit gekommen
Erkan hatte so vielversprechende Eigenschaften, bedauert Hürriyet:
„Sie war die erste weibliche Zentralbankchefin der Türkei. Zweitens: Ihre Erfahrung und ihr Wissen sind unbestreitbar. Drittens: Sie hatte ihre Karriere in den USA aufgegeben, um in die Türkei zurückzukehren. Viertens: Die mögliche Harmonie zwischen ihr und [Finanzminister] Mehmet Şimşek. Gaye Erkans Ernennung wurde aufgrund dieser vier Merkmale sehr positiv aufgenommen. ... Doch dann passierten eigenartige Dinge: ... Die Anschuldigungen gegen ihren Vater gerieten in die Schlagzeilen. Sie war einer großen Kampagne ausgesetzt. ... Man hätte eine Kommunikationsstrategie entwickeln können, die eine Eskalation der Kontroverse verhindert hätte. Leider konnte Erkan das nicht. Sie war erschöpft, ausgelaugt.“
Auswirkungen werden sich in Grenzen halten
Eine Rückkehr zu Erdoğans unorthodoxer Geldpolitik ist nicht zu erwarten, glaubt Ex-Vize-Zentralbankchef Fatih Özatay bei Yetkin Report:
„Das derzeitige Wirtschaftsprogramm hinkt, und einer der Hauptgründe, warum es hinkt, ist die auf Erfahrungen aus der Vergangenheit gegründete Befürchtung, dass man 'zu einer Politik zurückkehrt, die man für unvernünftig hielt'. Dieser Zweifel besteht trotz der Anhebung des Leitzinses von 8,5 auf 45 Prozent und trotz der Steueranpassungen, die verhindern sollen, dass das Haushaltsdefizit auf ein horrendes Niveau ansteigt. ... Es ist aber nicht davon auszugehen, dass mit dem Wechsel des Chefs von diesem Weg abgewichen wird. ... Das Team, das die Geldpolitik seit Juni durchgeführt hat, bleibt - mit Ausnahme der Vorsitzenden - im Amt.“