Hartz IV für EU-Bürger erst nach fünf Jahren
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will die Sozialleistungen für EU-Ausländer deutlich beschränken. Ohne zu arbeiten sollen diese erst nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe und Hartz IV erhalten. Das Echo der deutschen Presse ist zweigeteilt.
Deutschland muss seine Weltoffenheit schützen
Für die Tageszeitung Die Welt stellt Nahles
„zu Recht klar, dass die europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht bedeutet, dass jeder EU-Bürger sich das Sozialsystem, das ihm am besten gefällt, auswählen kann. Auch der Europäische Gerichtshof hatte in der Vergangenheit immer wieder geurteilt, dass die nationalen Regierungen das Recht haben, EU-Bürgern Transferleistungen vorzuenthalten. Diese Linie ist in den Verhandlungen der EU mit Großbritannien im vergangenen Februar noch einmal ausdrücklich unterstrichen und sogar noch verschärft worden. ... Wenn Grüne und Linke nun vom Verrat an der europäischen Idee sprechen, beweisen sie wieder einmal, dass ihnen die Belastbarkeit der hiesigen Steuerzahler herzlich egal ist. Die meisten Deutschen sehen die Zuwanderung von Polen, Griechen oder Spaniern als Gewinn für das Land. Diese weltoffene Einstellung würde rasch schwinden, wenn sie immer mehr EU-Migranten alimentieren müssten. Und die AfD hätte ein neues Thema.“
Das Gesetz schürt lediglich Vorurteile
Als absurd kritisiert den Vorschlag der Arbeitsministerin hingegen die Frankfurter Rundschau:
„Natürlich muss der Staat es sich nicht bieten lassen, wenn jemand nach Deutschland reist, um abzukassieren. Einen Ansturm gibt es bislang aber nicht. Andrea Nahles operiert also mit dem Konjunktiv. ... [Sie] sagt, sie versuche, auf diese Weise die Akzeptanz der Bürger für die Freizügigkeit innerhalb der EU zu bewahren. Das ist zulässig, auch wenn die Prävention sich zusätzlich auch auf die Abwehr der [nationalkonservativen] AfD bezieht. Wer aber in Zuzüglern immer schon vor allem Sozialleistungs-Touristen gesehen hat, wird sich bestätigt fühlen. Das Gesetz, das Ängsten entgegentreten soll, schürt Vorurteile. Absurd wird es, weil der Leistungsausschluss über die Annahme eines Minijobs wieder ausgehebelt wird. Wer also ein bisschen kellnert oder putzt, hat durchaus Anspruch auf Arbeitslosenhilfe.“