Dürfen britische Terroristen in USA vor Gericht?
Zwei in Großbritannien aufgewachsenen mutmaßlichen IS-Terroristen soll in den USA der Prozess gemacht werden. London verzichtete darauf, von den US-Justizbehörden eine Garantie zu verlangen, dass den sogenannten IS-Beatles Alexanda Kotey und Shafee El-Sheikh nicht die Todesstrafe droht. Britische Medien sind wütend über die Entscheidung der britischen Regierung.
Menschenrechte gelten nicht nur für Sympathen
The Guardian ist schockiert über die Nonchalance, mit der die britische Regierung gegen Prinzipen verstößt und eine mögliche Todesstrafe für die mutmaßlichen Täter hinnimmt:
„Prinzipien stehen zugegebenermaßen allen möglichen Dingen im Wege, aber das macht sie eben zu Prinzipien. Sie sollen doch gerade unantastbar, unverrückbar und moralisch absolut sein. Man kann nicht für Menschenrechte eintreten solange sie nur für sympathische Menschen gelten. Menschen hinzurichten ist entweder falsch oder nicht. Als Nation haben wir uns so lange offiziell gegen die Todesstrafe gestellt, dass wir begonnen haben, diese Position als gefährlich selbstverständlich hinzunehmen. Doch mit einem Mal scheint die Debatte darüber nicht länger beigelegt zu sein.“
Gesetze hinken neuen Problemen hinterher
Die Debatte macht deutlich, dass Großbritannien dringend eine Rechtsreform braucht, um im Land aufgewachsenen Terroristen juristisch beikommen zu können, findet The Times:
„Das Gesetz zum Landesverrat sollte neu definiert werden und die Gefährdung der britischen Gesellschaft als Ganzes einbeziehen, anstatt sich auf die Bedrohung für das Leben des Monarchen zu konzentrieren, wie es seit der Gesetzeseinführung durch Edward III. im Jahr 1351 der Fall ist. ... Ein so neudefiniertes Gesetz würde außerdem den Anreiz nehmen, die Rechtsprechung in ausländische Rechtsordnungen zu exportieren. Es ist falsch, dass von den USA erwartet wird, die sogenannten Beatles vor Gericht zu stellen. Auch wenn ihnen mittlerweile die Staatsbürgerschaft aberkannt wurde, sind sie doch in Großbritannien groß geworden. Und hier sollten sie (falls schuldig gesprochen) auch eingesperrt werden.“