Nordirischer Bäcker muss keinen LGBT-Kuchen backen
Das Oberste Gericht Großbritanniens hat entschieden, dass ein Konditoren-Ehepaar nicht diskriminierend handelte, als es sich 2014 weigerte, einen Kuchen für den Homosexuellen-Aktivisten Gareth Lee mit der Botschaft 'Unterstützt die Homo-Ehe' zu backen. Die Konditoren hätten die Botschaft abgelehnt und nicht den Kunden, so die Begründung. Dieser Argumentation können nicht alle Kommentatoren folgen.
Klarer Fall von Diskriminierung
Die richterliche Begründung, die Weigerung der Konditoren hätte sich nicht gegen den homosexuellen Kunden selbst gerichtet, ist absurd, schimpft The Independent:
„Die Höchstrichter räumten in der Urteilsbegründung ja auch Folgendes ein: 'Es ist zutiefst erniedrigend und ein Angriff auf die menschliche Würde, einer Person wegen ihrer Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung, Behinderung oder wegen ihres Geschlecht oder Glaubens eine Dienstleistung zu verweigern.' Kläger Gareth Lee wurde offensichtlich Opfer einer solchen Erniedrigung und das stellvertretend für viele andere. Lees sexuelle Orientierung und die Botschaft auf dem Kuchen laufen auf das Gleiche hinaus. Sie können nicht voneinander getrennt werden - so wie Eier und Mehl nicht aus einem Kuchen entnommen werden können, der schon gebacken wurde.“
Sieg für die Freiheit
Kolumnistin Fionola Meredith freut sich hingegen in The Irish Times über das Urteil:
„In einer offenen, toleranten und freien Demokratie sollte keine Person, Institution oder Firma gezwungen werden können, die Verbreitung von Ansichten zu fördern, die basierend auf der eigenen Grundhaltung unethisch sind. ... Sehen wir dieses Urteil als das, was es ist: Ein Sieg für die Freiheit und damit ein Sieg für uns alle. Wir haben die Freiheit, unsere eigenen politischen oder religiösen Ansichten zu wählen und zu diesen zu stehen - ganz gleich, wie unbeliebt diese sein mögen. Und wir genießen die Freiheit, uns nicht die Ansichten anderer von einer autoritären Behörde aufzwingen lassen zu müssen.“