Spanien: Fahrradkuriere sind keine Freiberufler
In Spanien hat der Oberste Gerichtshof in Madrid entschieden, dass Fahrradkuriere von Online-Lieferdiensten Angestellte und nicht Freiberufler sind. Damit gaben sie dem Kläger Isaac Cuende aus Madrid recht, der seinen Arbeitgeber Glovo verklagt hatte. Ist das das Ende der prekären Beschäftigung bei den spanischen Lieferdiensten?
Prekäre Arbeitsverhältnisse beenden
Die Regierung muss jetzt endlich für klar geregelte Arbeitsbedingungen sorgen, plädiert El País:
„Die Richterentscheidung sollte ausreichen, um die Debatte über den Status des Beschäftigungsverhältnisses bei diesen Plattformen endgültig zu beenden. Das Arbeitsministerium sollte die Entscheidung, die nicht bindend ist, aber die Rechtslage vereinheitlichen soll, nutzen, um mit den widersprüchlichen Urteilen Schluss zu machen und das Versprechen umzusetzen, Unternehmen und Gewerkschaften in Kürze eine Regulierung vorzuschlagen. Glovo hat bereits erklärt, dass es auf eine neue Rechtsnorm wartet. Es gibt keinen Grund, die Lösung weiter hinauszuschieben und die prekären Arbeitsbedingungen der Lieferanten aufrechtzuerhalten.“
Lieferdienstbranche nicht abwürgen
Für eine flexible Lösung setzt sich indes die Wirtschaftszeitung El Economista ein:
„Das Urteil ist für die Lieferdienstbranche eine Herausforderung. Zweifellos muss die Entscheidung akzeptiert werden, aber diese Pflicht sollte nicht daran hindern, eine Debatte darüber anzuregen, inwieweit die Aktivität mit einer vollen Anstellung kompatibel ist. Das komplexe Problem lässt sich nicht schnell lösen. ... Die Regierung könnte neue Wege suchen, um den Unternehmen mehr Flexibilität zu gewähren, wenn sich bei einer offenen Debatte in der Gesellschaft (und innerhalb der eigenen Regierung, in der es deutliche Diskrepanzen gibt) herausstellt, dass es notwendig ist, diese so häufig genutzte Dienstleistung zu bewahren.“