EU-Gericht annulliert Handelsabkommen mit Marokko
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat zwei Landwirtschafts- und Fischereiverträge zwischen der EU und Marokko für nichtig erklärt, weil sie auch die von Marokko annektierte Westsahara betreffen. Ohne die Zustimmung der sahrauischen Bevölkerung könne Brüssel keine solche Abkommen schließen, so das dem EuGH nachgelagerte Gremium. Was bedeutet der Richterspruch für die Zukunft?
Neuer Ärger für Spanien programmiert
La Vanguardia begrüßt, dass die EU der Westsahara Recht gibt, befürchtet aber Komplikationen in der Folge:
„Das Urteil ist für Rabat eine bittere Pille. ... Für Marokko ist die Souveränität über die Westsahara der Eckpfeiler seiner Außenpolitik. Das Land lehnt jede Infragestellung seiner Kontrolle über das Gebiet ab und droht regelmäßig damit, seine Migrations- und Terrorismus-Politik zu überdenken, wenn es der Ansicht ist, dass die EU seine Forderungen nicht anerkennt. ... 91 Prozent der im Fischereiabkommen vorgesehenen Fänge stammen aus sahrauischen Gewässern, in denen 128 europäische Schiffe, darunter 92 spanische, fischen dürfen. ... Das europäische Urteil ist ein neuer Stolperstein in den Beziehungen zwischen Marokko und der EU und ein wichtiger Impuls für die [Westsahara-Befreiungsbewegung] Polisario.“
Sahrauis jetzt unterstützen!
Die EU muss endlich umdenken, fordert die taz:
„Nach dem Urteil kann es jetzt nicht nur darum gehen, dass Brüssel Schadensbegrenzung betreibt und versucht, das Abkommen per juristische Kniffe so lange wie möglich am Leben zu halten. Menschenrechte sollten über wirtschaftlichen Belangen stehen. ... Nur wenn Brüssel und auch Madrid Druck auf Rabat aufbauen, hat der älteste Konflikt Afrikas eine Chance auf Lösung. Und die Menschen in der Westsahara brauchen diese dringend. Ein Großteil der Sahrauis lebt seit über 35 Jahren in Flüchtlingscamps in der algerischen Wüste oder unter dem Joch der marokkanischen Repression. Eine ganze Generation von Sahrauis kennt nichts anderes.“