Oberstes US-Gericht spricht Trump Teil-Immunität zu
Der US-Supreme Court hat geurteilt, inwieweit Ex-Präsidenten vor Strafverfolgung geschützt sind. Laut dem Urteil gilt zumindest für offizielle Amtshandlungen Immunität. Es fiel mit sechs gegen drei Richterstimmen. Die als erzkonservativ geltende Mehrheit der Richter setzte sich dabei durch. Was das für die anhängigen Prozesse gegen Ex-Präsident Trump bedeutet, kommentiert Europas Presse.
Ideologisch motivierte Regel für die Ewigkeit
Das Urteil bringt die Gewaltenteilung ins Wanken, warnt Der Standard:
„Jahrelang haben Konservative in den USA vor sogenannten Activist-Judges gewarnt, also angeblich liberalen Juristinnen und Juristen, die das Recht so auslegen würden, dass es ihren Gesellschaftsvorstellungen entspricht. Nun zeigt sich am Urteil der sechs vom republikanischen Präsidenten eingesetzten Richterinnen und Richter ...: Der Vorwurf sollte verschleiern, was man selbst zu tun plante. Das Urteil im Fall Trump vs. United States geht weit über den Gefallen hinaus, den der Supreme Court dem Ex-Präsidenten damit tut. 'Wir schreiben hier eine Regel für die Ewigkeit', sagte der konservative Höchstrichter Neil Gorsuch bei einer Anhörung zu dem Fall. Zumindest da hatte er recht. Leider.“
Alles könnte nun im Sande verlaufen
Das Urteil ist ein großer Sieg für Trump, meint The Economist:
„Der Vorwurf gegen Trump, dass dieser versucht habe, seine Wahlniederlage im Jahr 2020 zu vereiteln, wird mit ziemlicher Sicherheit nicht vor der Wahl im November verhandelt werden – möglicherweise nie. ... Die Klage von [Sonderermittler] Jack Smith gegen Trump ist im Sande verlaufen. Was davon übrig ist, könnte wiederbelebt werden, sobald Richterin Chutkan entscheidet, welche Anklagepunkte inoffizielle (und somit strafbare) Handlungen betreffen. Da bis zur Wahl nur noch vier Monate verbleiben, besteht jedoch kaum Hoffnung, dass Smith diese Beweise rechtzeitig einer Jury präsentieren kann. Und wenn Trump die Wahlen gewinnt, wird er seinen Generalstaatsanwalt sicher anweisen, die Sache zu den Akten zu legen.“