Polen hebt Zwangsruhestand von Richtern auf
Die umstrittene Zwangspensionierung von obersten Richtern in Polen soll wieder aufgehoben werden. Die nationalkonservative PiS-Regierung legte einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Parlament vor. Der Europäische Gerichtshof hatte im Oktober den Stopp des Zwangsruhestandes angeordnet. Beginnt die Macht der PiS zu bröckeln?
Nur kleiner Wermutstropfen für die Regierung
Dass sich die Regierung nun dem EuGH-Urteil beugen muss, ist zwar ärgerlich aber nicht tragisch, kommentiert das PiS-nahe Portal wPolityce.pl:
„Den selben Schritt hätte man genauso gut auch früher machen können, denn das EuGH-Urteil war erwartbar. Auf der anderen Seite zeigte der Gerichtshof zumindest, wie heute in der EU die Kräfte aufgeteilt sind und dass er, gelinde gesagt, für die Regierung in Warschau wenig Sympathien pflegt. ... Lasst uns nicht vergessen, dass unsere Regierung in dieser Schlacht viel gewonnen und zahlreiche Veränderungen erreicht hat. Diese Schlacht war sehr schwer und herausfordernd. Die Kräfte müssen noch für viele weitere Monate reichen, denn auf uns wartet eine Reihe von Wahlen.“
Die Macht der PiS schwindet
Die Tage einer starken PiS-Regierung sind gezählt, glaubt hingegen Gazeta Wyborcza:
„Ein Zurückweichen vor der EU zerstört offensichtlich ihr Image der unnachgiebigen Partei, die sich den Feinden in Brüssel, der 'Richterkaste' in Polen und dem EuGH verweigert. ... Der Fall des Obersten Gerichts - verbunden mit anderen Katastrophen - zeigt nicht die List der PiS, sondern ihre Schwäche. Besonders jetzt, da Justiz- und Rechtskreise nach ihrer Unabhängigkeit fragen und aus der ganzen Sache Stärke und Motivation für den Widerstand ziehen.“