Lex Babiš bleibt bestehen
Das tschechische Verfassungsgericht hat Beschwerden gegen die so genannte Lex Babiš abgewiesen. Dieses Gesetz wurde vor drei Jahren beschlossen und verbietet Regierungsmitgliedern Medienbesitz und die Bewerbung um öffentliche Aufträge. Premier Andrej Babiš hatte deshalb seine Firmen Treuhandfonds übergeben müssen. Nun kündigte er an, die Politik zu verlassen, sollte seine Bewegung Ano die Parlamentswahl 2021 verlieren.
Justiz zeigt Grenzen der Regierungsmacht auf
Hospodářské noviny begrüßt den Richterspruch, der Babiš zeige, dass dieser sich nicht alles erlauben kann:
„Es geht schlicht nicht, dass ein Politiker Zuschüsse bewilligt, die er als Geschäftsmann selbst in Anspruch nimmt. Die Aussage des Premiers, er habe einen Interessenkonflikt, missbrauche ihn aber nicht, überzeugt nur seine Anhänger. ... Babiš wird nun wieder das Lied singen, dass alle gegen ihn seien. Die Wähler werden den Schrei des Premierministers hören - das war schon immer so. Die politische Karriere von Andrej Babiš wird durch die eindeutige Entscheidung des Gerichts nicht gefährdet. Obwohl er demokratisch gewählt ist und noch viele Jahre Tschechien regieren kann, ist ihm zu Verstehen gegeben worden, dass er nicht alles darf und nicht alles haben kann.“
Beliebtheit des Premiers ist ungebrochen
Die Opposition freut sich zu früh, glaubt die über einen Treuhandfonds zu Babiš gehörende Mladá fronta dnes:
„So heiß wird das alles nicht gegessen. Nach einer aktuellen Prognose der Agentur Stem käme Ano [die Partei von Babiš] derzeit auf 32,7 Prozent der Stimmen, die Piraten lediglich auf 13,6 und die konservative ODS auf 9,8 Prozent. ... Sollte Babiš ernsthaft Wahlkampf betreiben, könnte er aus den Wahlen ein regelrechtes Referendum über sein Verbleiben in der Politik machen. Geht ihm die Opposition auf den Leim, kann sich die Ano dabei auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen nur noch weiter verbessern.“