Ist Tschechiens Wahlrecht jetzt gerechter?
Wenige Monate vor der für Oktober geplanten Parlamentswahl hat das tschechische Verfassungsgericht wichtige Teile des Wahlrechts geändert. Das bisherige benachteiligte kleine Parteien, die teils doppelt so viele Stimmen für ein Mandat brauchten wie große. An der 5-Prozent-Hürde hielt das Gericht zwar fest, doch künftig können diese auch Wahlbündnisse aus mehreren Parteien gemeinsam überwinden.
Endlich wieder gleich lange Spieße
Aktuálně.cz freut sich über das Urteil:
„Das verzerrte Wahlrecht war einst von den damaligen Chefs der konservativen Bürgerpartei und der Sozialdemokraten, Václav Klaus und Miloš Zeman, vorbereitet und im Jahr 2000 verabschiedet worden. Es fügte den kleinen politischen Parteien und ihren Wählern großen Schaden zu. ... Dass das Wahlrecht jetzt für verfassungswidrig erklärt wurde, ist eine große Erleichterung. Für die beiden Machtpolitiker Zeman und Klaus wird der Spruch zu einem symbolischen Ende ihrer Ära, die den Staat seit 1998 schwer beschädigt hat. Die Dinge ändern sich zum Besseren. Es ist großartig, dass wir zur Wahlgleichheit zurückkehren. Es ist großartig, dass das Verfassungsgericht seine Arbeit tut.“
Noch mehr Zersplitterung
Probleme mit dem geänderten Wahlrecht befürchtet dagegen Právo:
„Hypothetisch könnten jetzt zehn politische Formationen eine Koalition bilden, gemeinsam die 5-Prozent-Hürde überwinden und dann mit je einem Abgeordneten ins Parlament einziehen. ... Wir haben jedoch schon jetzt neun Parteien und eine weitere Gruppierung [ohne Fraktionsstatus] im Parlament. Das neue System verspricht, dass sich deren Zahl noch erhöht. Aber wird das Land dadurch auch demokratischer?“