Berlins Mietendeckel ist passé: Was sind die Lehren?
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel beschäftigt Europas Presse über Deutschland hinaus. Das Berliner Gesetz war im Februar 2020 in Kraft getreten und hatte bestehende Mieten eingefroren. Doch die Gesetzgebungskompetenz dazu lag nach Auffassung Karlsruhes nicht beim Land, sondern beim Bund, der bereits 2015 eine Mietpreisbremse beschlossen hatte.
Wohnen darf kein Luxus werden
Für die taz ist das Urteil zum Mietendeckel eine schlechte Nachricht:
„Er war der Versuch, in einem komplett wahnsinnig geworden Mietmarkt die Reißleine zu ziehen. Und er ist auch als Reaktion darauf zu werten, dass auf Bundesebene zu wenig passiert ist. Dass überhaupt das Einfrieren von Mieten über einen begrenzten Zeitraum und das Festlegen einer Mietobergrenze als radikaler Schritt gelabelt wird, zeigt nur, wie asozial die Wohnraumfrage von manchen beantwortet wird. ... Die Frage nach bezahlbarem Wohnraum ist eine der großen sozialen Fragen unserer Zeit, und sie weist weit über Berlin hinaus. Wohnen darf nicht zum Luxusgut verkommen, denn das gefährdet den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft.“
Öl ins Feuer
Das Gesetz hatte verheerende Folgen für den Wohnungsmarkt, erklärt der Kurier:
„Das Angebot an Mietwohnungen halbierte sich und private Wohnbauinvestitionen gingen stark zurück. Kein Wunder, der Erhalt eines alten Zinshauses [Miethauses] ist kostspielig ... Daher verkaufen immer mehr ihre Häuser an institutionelle Entwickler. Diese bauen sie entweder zu Eigentumswohnungen um. Oder reißen sie ab und stellen Neubauten hin. Oft nicht zum Vorteil des Stadtbildes. Will die Politik dieses erhalten und auch Vermieter gerecht behandeln, dann wäre es höchste Zeit für ein neues Mietrecht, das auch die Interessen der privaten Vermieter ausreichend berücksichtigt. Günstiges Wohnen mag zwar ein Grundrecht sein, aber das zu erfüllen, ist Aufgabe des kommunalen Wohnbaus.“
Madrids Linke sollten nach Berlin schauen
Mit einem Wahlversprechen der Linken in der Region Madrid beschäftigt sich nach dem Urteil El Mundo:
„Während das deutsche Verfassungsgericht den Mietendeckel in Berlin wegen mangelnder Zuständigkeit der Behörde gekippt hat, präsentierte Podemos als Starmaßnahme seines Wahlprogramms nichts anderes, als dass die Mieten nicht 30 Prozent des Durchschnittsgehalts eines Wohnviertels überschreiten dürfen. Das föderale System in Deutschland weist deutliche Ähnlichkeit mit dem Autonomie-System in Spanien auf. Deshalb könnte der Vorschlag von Podemos ebenfalls für verfassungswidrig erklärt werden.“