Justiz: EU-Kommission beantragt Strafe gegen Polen
Die EU-Kommission hat den Europäischen Gerichtshof ersucht, Strafzahlungen gegen Polen zu verhängen. Hintergrund ist das Urteil des EuGH, das die Aussetzung der umstrittenen Disziplinarkammer an Polens Oberstem Gerichtshof verlangt, die Richter und Staatsanwälte überprüfen und entlassen kann. Dem ist die Regierung bisher nicht nachgekommen. Was kann der Strafantrag bewegen?
Brüssel macht ernst - gut so!
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung sieht den Antrag als Warnung:
„Die Kommission macht damit deutlich, wie ernst es ihr im Streit über die Rechtsstaatlichkeit ist. ... Im Streit über Polens Justiz geht es schon lange nicht mehr nur um deren Unterordnung unter die politischen Interessen der Regierung. Indem die PiS-Regierung offen die Anwendbarkeit europäischen Rechts auf Polen bezweifelt, stellt sie auch die Grundlagen der europäischen Integration infrage. Die EU-Kommission kann deshalb in diesem Streit nicht nachgeben – im Interesse aller anderen Mitgliedstaaten und der Bürger Polens. Gut, dass sie jetzt handelt.“
So werden sie die Polen nicht brechen
Das regierungsnahe Portal wPolityce.pl unterstellt Brüssel Rücksichtslosigkeit:
„Man ist zu dem Schluss gekommen, dass eine andere als eine linke Regierung in einem so großen Land ein schlechtes Beispiel abgibt, das es zu zertreten gilt. Deshalb werden EU-Verträge gebrochen und verletzt, und Recht und Anstand in den gegenseitigen Beziehungen werden missachtet. Ziel ist es, Beweise dafür zu vernichten, dass eine andere Politik möglich ist. Damit niemand mehr eine gesellschaftliche Alternative, ein Wertesystem, das der christlichen Tradition treu ist, vorstellt oder versucht, den Stolz auf den Heldenmut und den Fleiß unserer Vorfahren zu verteidigen oder eine vernünftige Politik in Migrationsfragen zu betreiben. Aber die Zeiten haben sich geändert. ... So werden sie die Polen nicht brechen.“