Rumänien: EU beendet gesonderte Justizkontrolle

Mit den EU-Beitritten Bulgariens und Rumäniens 2007 war als Übergangsmaßnahme ein Kooperations- und Kontrollverfahren eingeführt worden, um die Justizreformen und Korruptionsbekämpfung der beiden Länder zu überwachen. Wie in Bulgarien schon 2019 soll dieses nun auch in Rumänien enden, so die EU-Kommission. Die Justiz aller EU-Staaten wird jährlich durch den 2020 eingeführten Rechtsstaatlichkeitsbericht geprüft.

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Contributors (RO) /

Nicht nur der Osten hat Probleme

Dass nun mit dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ein für alle Staaten einheitlicher Kontrollmechanismus greift, findet Contributors korrekt:

„Dieser Bericht, der für alle 27 EU-Länder erstellt wird, eliminiert den Mythos, wonach nur der Osten Europas Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit hat. In Wirklichkeit haben alle EU-Mitgliedsstaaten Probleme, die angegangen und gelöst werden müssen. Einige schaffen es besser als andere. Der Übergang zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit zeigt jetzt die europäische Perspektive auf, während der CVM nur für Rumänien und Bulgarien galt.“

G4Media.ro (RO) /

Weg für Schengen-Beitritt geebnet

G4Media.ro sieht auch andere Zwänge:

„Das CVM-Verfahren in Brüssel war auch politisch nicht mehr zu rechtfertigen, zumal dieselbe Europäische Kommission dem EU-Rat unlängst vorgeschlagen hatte, Maßnahmen für einen schnellen Beitritt Rumäniens in den Schengenraum zu ergreifen. Man kann nicht einerseits feststellen, dass die Justiz in Rumänien erhebliche Defizite hat, und andererseits behaupten, dass das Land alle Bedingungen für den Beitritt zum Schengenraum erfüllt.“