AfD bleibt rechtsextremistischer Verdachtsfall

Die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall ist rechtens. So das Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts, welches damit die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Das erlaubt dem Verfassungsschutz, auch weiterhin bundesweit nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der AfD einzusetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, lässt jedoch eine Debatte über ein Parteiverbot wieder aufkeimen.

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tagesschau.de (DE) /

Ein Verbot ist überfällig

Für tagesschau.de stellt sich erneut die Frage nach einem Parteiverbotsverfahren:

„Der konservativ-bürgerliche Kern um die Euro-Skeptiker von einst - er spielt in der AfD von heute keine Rolle mehr. Jetzt geht es nur noch ums Hassen, ums Radikalisieren und Zerstören. ... Hoffen wir also, dass der Verfassungsschutz genug aussagekräftiges und gerichtsfestes Material zusammentragen kann, um möglichst bald ein solches Verfahren zu stützen. Denn ein Verbot der AfD ist überfällig. Diese Partei ist schon lange keine Oppositionspartei mehr. Im Gegenteil: Sie verrät den Kern unseres Heimatlands. Sie ist eine Schande für die Demokratie.“

Die Presse (AT) /

Lasst die Wähler entscheiden!

Die Presse begrüßt, dass es in Österreich kein Parteiverbot gibt:

„Würden deutsche Verfassungsschützer die FPÖ als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen? Was wäre dadurch anders? Wie weit soll ein Verfassungsschutz die Bevölkerung mit Kategorien wie 'gesichert extremistisch' an der Hand nehmen? Anders als in Deutschland gibt es in Österreich die Möglichkeit eines eigenen Parteiverbots nicht. Das ist wohl gut so. Der Kampf gegen extremes Gedankengut – rechtes, linkes oder religiöses – ist besser und nachhaltiger, wenn er nicht nur dem Staat überlassen, sondern von den Menschen geführt wird, die in ihm leben.“