Wie rechtsradikal ist die FPÖ?
Einem Medienbericht zufolge hat der FPÖ-Politiker Udo Landbauer NS-verherrlichende Lieder in seiner Burschenschaft gesungen. Der Spitzenkandidat für eine anstehende Landtagswahl wies die Anschuldigungen und Rücktrittsforderungen zurück. Kommentatoren finden, dass vielen FPÖ-Politikern die Distanz zur NS-Ideologie fehlt und sehen auch Kanzler Kurz in der Pflicht, nun zu reagieren.
Wenn Vorurteile bestätigt werden
Die FPÖ schafft es weiterhin nicht, sich von der extremen Rechten abzugrenzen, klagt Die Presse:
„Es ist wie mit der freiheitlichen Annäherung an Israel. Der FPÖ-Parteiführung nimmt man dies ja noch ab. ... Was die Anhänger auf den unteren Ebenen betrifft, hat man aber seine Zweifel, ob das auch alle innerlich nachvollziehen. So sehr sich [Parteichef] Heinz-Christian Strache um Normalität und Respektabilität bemüht, man braucht anscheinend nach wie vor nur ein wenig an der glänzenden Oberfläche zu kratzen und immer wieder kommen darunter unschöne, mitunter braune Stellen hervor. Das heißt jetzt nicht, dass das allesamt Nazis im Sinne der Ideologie der Dreißigerjahre sind, die die NS-Diktatur wieder errichten wollen - aber vielen fehlt einfach die Sensibilität, die Distanz, die Abscheu.“
Mehr als nur eine Frage des Strafrechts
Auch Bundeskanzler Sebastian Kurz steht in der Verantwortung, urteilt die Neue Zürcher Zeitung:
„Entgegen der allgemeinen Wahrnehmung hat er weit strammere Ideologen in die Regierung geholt als [Ex-Kanzler] Wolfgang Schüssel im Jahr 2000 mit Jörg Haiders telegenen Quereinsteigern. Im Koalitionsabkommen hat sich die FPÖ zwar zu einem proeuropäischen Bekenntnis sowie etwa zur möglichen Doppelstaatsbürgerschaft für Nachfahren von NS-Opfern verpflichtet. Im deutschen Fernsehen nannte Kurz vor einer Woche auf die Frage nach seiner 'roten Linie' bei freiheitlichen Skandalen das Strafrecht. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Doch das geht nicht weit genug für den Regierungschef eines Landes mit problematischer Vergangenheit, in dem der Antifaschismus ein identitätsstiftendes Merkmal ist und im Verfassungsrang steht. Was hinnehmbar ist, muss politisch beurteilt werden.“