Polen: Gericht weist Wahlbeschwerde zurück
Polens Oberstes Gericht hat das Ergebnis der Präsidentschaftswahl für gültig erklärt und damit eine Beschwerde der oppositionellen PO zurückgewiesen. Sie habe nicht genügend Beweise dafür vorgelegt, dass der Staatsapparat und insbesondere die öffentlich-rechtlichen Medien Amtsinhaber Duda begünstigt hätten, so der Richterspruch. Empörung bei einigen Kommentatoren, Erleichterung bei anderen.
Richter verpassen ihre Chance
Rzeczpospolita ist enttäuscht von den Richtern:
„Das Gericht erinnerte sogar daran, dass es für die Behörden und Medien zur 'guten Praxis' gehört, im Wahlkampf eine neutrale Position gegenüber den Kandidaten zu haben. ... Es ist schade, dass das Gericht nicht den Mut hatte, die schlechten Praktiken überhaupt anzusprechen. Aber das würde nur die gute Atmosphäre bei der erneuten Vereidigung Dudas zerstören. Die Art, mit der die Richter des Obersten Gerichts an das Wahlrecht herangegangen sind (sie alle wurden durch ein kontroverses Verfahren unter Beteiligung des politisierten Nationalen Justizrats ernannt), machte sie unglaubwürdig. Und es wäre vielleicht ihre beste Chance gewesen, mit einer überzeugenden Begründung ihrer Entscheidung Glaubwürdigkeit zu erreichen.“
Politisierte Justiz
Der Richterspruch ist für die Frankfurter Allgemeine Zeitung besonders in einer Hinsicht aufschlussreich:
„[D]ie Begründung, mit der die Klage gegen die Ungleichbehandlung der Kandidaten in den Medien abgelehnt wurde, [zeigt], wie gefährlich die Politisierung der Justiz durch die PiS-Regierung für die polnische Demokratie noch werden kann: Man kann wohl nicht darauf rechnen, dass diese Richter die Mächtigen im Ernstfall kontrollieren würden, wenn die Hetzkampagne gegen Trzaskowski in den öffentlichen Medien sich nach ihrer Ansicht noch im Rahmen ehrlicher Berichterstattung bewegt.“
Wenigstens nicht noch mehr Verwirrung
Für Polityka wäre eine andere Entscheidung gar nicht möglich gewesen:
„Hätte das Urteil anders gelautet, wenn die entscheidende Kammer nicht nur aus von der Regierung auserwählten Richtern zusammengesetzt wäre? Hätten sie die Wahl für ungültig erklären und ihre Wiederholung erzwingen sollen? Nein. Die Fehler hätten früher korrigiert werden müssen: Die Wahlkommission hätte, in Anerkennung der Tatsache, dass die Wahl nicht am 10. Mai abgehalten wurde, angeben sollen, dass die Wahl innerhalb der Verfassungsfrist, aber nach dem 6. August abgehalten werden müsste, wenn die Amtszeit Andrzej Dudas abgelaufen wäre. Da dies nicht geschehen ist, besteht keine Notwendigkeit, zusätzliche Verwirrung zu stiften, da es keinen verfassungsmäßigen Ausweg aus dieser Situation gibt.“