Operation Luxor: Rechtswidrige Razzien in Österreich
Mit Operation Luxor hat die österreichische Polizei im November mehr als 60 Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Mitgliedern der Muslimbruderschaft vorgenommen. Ihnen wurde die Bildung einer Terrororganisation und Terrorfinanzierung vorgeworfen. Nun erklärte das Oberlandesgericht Graz, dass die Verdachtslage in neun Fällen nicht ausreichend war. Da hat sich der Staat nicht mit Ruhm bekleckert, finden Journalisten.
Religionsfreiheit wahren
Die Polizei sollte nicht mit einem Pauschalverdacht gegen Muslime vorgehen, meint Die Presse:
„Die Vorwürfe sind schwammig, pauschal und haben sich bisher nicht erhärtet. Wobei der Akt [die Akten] durchaus zeigt, dass einzelne Personen eine nähere Betrachtung wert sind. Vielleicht auch strafrechtlich. Wie man sie verfolgt, sollte allerdings gut durchdacht und argumentiert sein. Einer großen Gruppe Menschen in den frühen Morgenstunden die Türen einzutreten und einfach alles mitzunehmen, was arabischsprachig aussieht, ist jedenfalls keine adäquate Vorgehensweise, die der verfassungsrechtlichen Religionsfreiheit entspricht.“
Schädlicher Aktionismus
Die Glaubwürdigkeit des Staats schrumpft mit jeder misslungenen Operation, mahnt die Wiener Zeitung:
„Zum wiederholten Mal hat jetzt der Instanzenweg entschieden, dass das Vorgehen gegen tatsächlich oder vermeintlich islamistische Vereine und Personen rechtswidrig war. ... Eine solche Zurückweisung durch den Rechtsstaat darf den Ermittlern nicht zu oft passieren. Ein Staat, der von seinen eigenen Richtern zurückgepfiffen wird ..., gewinnt in den Augen derer, die ihn herausfordern wollen, nicht gerade an Ansehen und Respekt. ... Der liberale Staat darf, wenn er von seinen Feinden ernstgenommen und gefürchtet werden will, den Mund bei Ankündigungen wie Aktionismus nicht zu voll nehmen. Ansonsten büßt er Stück für Stück an Glaubwürdigkeit ein.“