Herzton-Dekret: Ungarn verschärft Abtreibungsregeln
In Ungarn gilt eine neue Voraussetzung bei Abtreibungen: Schwangere müssen sich jetzt vor der Beantragung eines Schwangerschaftsabbruchs beim Gynäkologen die Herztöne ihres Embryos anhören. Damit soll ihnen "auf eindeutige Weise das Vorliegen der Lebensfunktionen des Embryos zur Kenntnis gebracht" werden. In Ungarns Medien gibt es sowohl scharfe Kritik als auch Beifall.
Emotionale Erpressung
Die neue Vorschrift ist entwürdigend und sinnlos, betont Népszava:
„Dies als Bedingung für die Einleitung eines Abtreibungsprozesses festzulegen, ist eine schwer demütigende emotionale Erpressung und gleichzeitig eine vernunftfreie Scheinmaßnahme. ... Ein Bindungserlebnis löst nicht die eventuelle Krisensituation, die dazu führte, dass die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs in Erwägung gezogen wird. Das einzige Ziel des Dekretes von [Innenminister] Dr. Pintér ist, die Entscheidung zu erschweren - und langfristig die Herrschaft der Staatsmacht über den weiblichen Körper wiederzuherstellen.“
Genau das Richtige
Die regierungsnahe Magyar Nemzet feiert das Dekret als Erfolg:
„Das Herzton-Dekret ist ein kleiner Sieg der Lebensschützer über den Todeskult. Ein schwacher Hoffnungsschimmer, dass der Herzschlag möglicherweise etwas in der Frau bewegt. ... Von jetzt ab haben alle Lebensschützer einen guten Grund zu hoffen, dass die Zahl der Fetozide weiter sinken wird.“