Rumäniens Regierung will Staatsanwalt absetzen
Die rumänische Regierung will Generalstaatsanwalt Augustin Lazăr abberufen. Justizminister Toader warf diesem am Mittwoch die Überschreitung seiner Amtsbefugnisse vor. Lazăr ist der letzte unabhängige Chefermittler der drei Staatsanwaltschaften, der noch nicht abgesetzt wurde. Das letzte Wort hat Präsident Klaus Johannis. Wäre die Entlassung gerechtfertigt?
Die Fakten sprechen dafür
Die regierungsnahe Zeitung Jurnalul National hält die Entlassung von Generalstaatsanwalt Lazăr für richtig:
„Er war niemals der Generalstaatsanwalt Rumäniens, sondern immer nur der Generalstaatsanwalt des Parallelstaats. Lazăr hat noch geheime Vereinbarungen mit dem [Inlandsgeheimdienst] SRI unterzeichnet, als diesem vom Verfassungsgericht bereits das generelle Abhören untersagt worden war. Er hat den Justizminister barsch angefahren; er hat die Reform der Justizgesetze behindert; er hat seelenruhig die internationalen Institutionen angelogen; er hat Ermittlungen gegen Staatsanwälte gestört, die ihr Amt missbrauchten. Reicht das aus oder bedarf es noch anderer Fakten, um die Absetzung zu begründen?“
Brüssel darf nicht länger die Augen verschließen
Wenn jetzt die EU nicht eingreift, verletzt sie ihre eigenen Prinzipien, meint das Nachrichtenportal Ziare:
„Kann die EU-Kommission die Augen vor den neuen Angriffen verschließen, wenn man bedenkt, dass das, was in Rumänien passiert, weitaus schlimmer ist, als in Ungarn und Polen? Dort geht es letztlich um Anschauungsfragen. Bei uns geht es um Gesetzesbrecher, die ihre Haut retten wollen. Wie kann unter diesen Umständen die EU-Kommission womöglich auf eine Resolution gegen diese Macht verzichten, die Rumänien mit Füßen tritt und Europa offen trotzt? Das würde bedeuten, dass die EU ihre eigenen Institutionen und Prinzipien verleugnet und damit schlussendlich sich selbst.“