Fall Kövesi: Straßburger Richter rügen Rumänien
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Rumänien wegen der vorzeitigen Entlassung der damaligen Leiterin der Anti-Korruptionsbehörde des Landes, Laura Codruța Kövesi, verurteilt. Rumänien habe 2018 das Recht Kövesis auf ein faires Verfahren und freie Meinungsäußerung verletzt, begründete das Gericht am Dienstag seine Entscheidung. Rumänische Medien begrüßen das Urteil.
Verfassungsgericht hat fundamentale Rechte verletzt
Rumäniens oberstem Gericht geschieht das Urteil recht, meint G4Media.ro:
„Die beteiligten Behörden haben damals eine für einen Staat höchst beschämende Entscheidung getroffen. … Und das rumänische Verfassungsgericht hat sich wie ein politischer Schlägertrupp verhalten, die auf Anordnung eines Verbrechers einer Generalstaatsanwältin eine Tracht Prügel verabreicht. … Es hat eine Generalstaatsanwältin vernichtet, ohne ihr die Möglichkeit zu geben, die Entscheidung anzufechten und sich zu verteidigen. Damit hat es ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Wie kann dieses Gericht noch die Einhaltung der Verfassung garantieren, wenn es selbst in einem einzigen Fall so viele fundamentale Rechte verletzt hat? Es ist absolut gerechtfertigt, wenn jetzt massenhaft Rücktritte am Gericht gefordert werden.“
Justiz darf nicht der Politik unterstehen
Der Journalist Moise Guran sieht auf seinem Blog moise.ro überfällige Konsequenzen für ein grundlegendes Problem:
„Wir müssen Kövesi dafür dankbar sein, wie sie professionell und geschickt ihre eigene Entlassung in einen Völkerrechtsfall umgewandelt hat, um ein riesiges rumänisches Problem zu lösen: Dass die Justiz der Politik untersteht. Kövesi weiß, dass das Völkerrecht über nationalen Regelungen steht, wenn es um Menschenrechte geht. Sie hat auch immer klar gemacht, was sie durch den Prozess vor dem EGMR erreichen wollte, mit dem sie keinerlei finanzielle Entschädigung anstrebte. Was sie erreicht hat, kommt einer impliziten Abänderung der Verfassung gleich: Weder der Justizminister noch der Präsident dürfen länger in der Lage sein, Kontrolle über die Magistraten auszuüben. Ihre Rolle, zumindest bei der Absetzung von Staatsanwälten und Richtern, muss zu einer formalen werden.“