EuGH: Rumänien hat rechtsstaatlichen Nachholbedarf

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat Rumänien ermahnt, Fortschritte bei der Rechtsstaatlichkeit nicht zu untergraben. Die Justizreformen zwischen 2017 und 2019 könnten zumindest den Eindruck erwecken, dass sie zu politischem Druck auf die rumänischen Richter führten, erklärten die Luxemburger Richter in mehreren Urteilen. Zustimmung bei der rumänischen Presse.

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Deutsche Welle (RO) /

Aufforderung zum Handeln

Aus Sicht des Rumänischen Dienstes der Deutschen Welle ist die Entscheidung in mehrerlei Hinsicht bedeutend:

„Der Europäische Gerichtshof besteht auf Garantien, die Richter benötigen, um tatsächlich unabhängig zu sein. Über dieses Thema ist eine ernsthafte Debatte in Rumänien nötig, nachdem das Land bereits mit mehr oder weniger fragwürdigen Formeln experimentiert hat: Eine war die sogenannte Sondereinheit der Staatsanwaltschaft [für Ermittlungen gegen Justizpersonal], die nicht nur missbräuchlich fungierte, sondern auch enorm ineffizient war – innerhalb von zwei Jahren brachte sie nicht einmal zehn Fälle vor Gericht. Die Entscheidung des EuGH ist sehr wichtig, auch, weil sie die Umsetzung der beim EU-Beitritt vereinbarten Maßnahmen verbindlich vorschreibt.“

republica.ro (RO) /

Wer EU-Mittel haben will...

Horațius Dumbravă, Verwaltungsrichter in Târgu Mureș, bemerkt auf republica.ro, dass die Einhaltung der EuGH-Entscheidungen auch wirtschaftliche Auswirkungen hat:

„Die simple Aussage, dass die rumänischen Behörden die 'Justizreform' aus den Jahren 2017 -2019 reparieren wollen, reicht nicht aus - soviel steht fest. Die EU-Kommission veröffentlicht jedes Jahr ihren Bericht über die Maßnahmen für den Rechtsstaat. Seit 2020 kann das zur Einschränkung oder gar Aussetzung von EU-Mitteln führen, die Rumänien so dringend braucht. Letztlich sind die rumänischen Bürger nicht schuld daran, dass es den rumänischen Behörden an Entschlossenheit fehlt, zum ordnungsgemäßen Funktionieren eines Rechtsstaates zurückzukehren. Doch sollten diese EU-Mittel, die in die Wirtschaft Rumäniens fließen, zuallererst dem rumänischen Bürger zugutekommen.“