EU belegt Meta-Konzern mit Milliardenstrafe
Die EU hat gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta eine Rekordstrafe von 1,2 Milliarden Euro verhängt. Die zuständige irische Datenschutzkommission strafte den Konzern wegen der Weiterleitung von Nutzerdaten in die USA ab. Das sei ein Verstoß gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Was bedeutet das Urteil?
Europas Regeln zeigen Wirkung
Diese Entscheidung zeigt, wie wichtig europäische Verordnungen für ein besseres Internet sind, kommentiert Zeit Online:
„Wir in Europa können nicht beeinflussen, was die US-Regierung von US-Unternehmen verlangt. Aber wir können festlegen, welche Regeln bei uns gelten. Dank Verordnungen wie der DSGVO kann Europa Einfluss nehmen auf das Geschäftsgebaren großer Tech-Konzerne. Das kann die persönlichen Informationen der Menschen in Europa besser schützen – unabhängig davon, wo der Dienst, den sie nutzen, seinen Sitz hat. ... Meta hat angekündigt, Einspruch einzulegen. Dennoch sendet das verhängte Bußgeld mindestens ein Signal: Europa hat durchaus Möglichkeiten, seine Regeln auch durchzusetzen.“
Warnschuss für alle, die Personendaten verarbeiten
Die Höhe der Strafe ist nicht ausschlaggebend, meint Irish Independent:
„Es mag zwar die höchste Strafe gewesen sein, die jemals wegen eines Verstoßes gegen das europäische Datenschutzgesetz verhängt wurde, aber in einer Branche, in der jedes Jahr riesige Summen verdient werden, könnte man das als Tropfen auf den heißen Stein bezeichnen. ... Doch das Urteil wird nicht nur Meta Irland betreffen. Es ist ein Signal für die Absichten der EU in Bezug auf die Datenübermittlung in die USA und auch für andere Unternehmen ein Schuss vor den Bug. ... Das Urteil wird Auswirkungen auf alle Unternehmen haben, die an der internationalen Übermittlung personenbezogener Daten beteiligt sind. ... Ein uneingeschränkter Zugriff auf die persönlichen Daten der Europäer verbietet sich.“