EuGH positioniert sich zum Kopftuchverbot
Ein Arbeitgeber kann seinen Angestellten das Tragen eines Kopftuches verbieten, wenn er sichtbare religiöse oder weltanschauliche Zeichen generell untersagt. So lautet ein Entscheidungsvorschlag der Generalanwältin an den Europäischen Gerichtshof. Sollte das Gericht dieser Empfehlung folgen?
Ein weises Gutachten
Nur lobende Worte für das Gutachten findet der Deutschlandfunk:
„Es ist angemessen; es ist wohl begründet; es leistet keineswegs unmittelbarer Diskriminierung am Arbeitsplatz wegen religiöser Überzeugungen Vorschub. Es gesteht Unternehmen den Ermessenspielraum zu, ein Kopftuchverbot für ihre Mitarbeiterinnen auszusprechen oder von einem solchen Verbot abzusehen. ... Die Klägerin hat von der besagten Unternehmenspolitik in einem von ihr freiwillig gewählten Arbeitsumfeld wissen können - inklusive Kopftuchverbot. Wer sich umgekehrt ein Arbeitsumfeld suchen würde, wo für alle eine Kopfbedeckung geboten ist, der oder die hat genauso die Möglichkeit, sich anzupassen, um damit ein Kriterium für eine Beschäftigung zu erfüllen. Oder es eben auch zu lassen. Und damit auf eine Einstellung zu verzichten. Die Begründung im Gutachten des EuGH, warum es sich dabei nicht um zu Recht verbotene unmittelbare Diskriminierung handelt, ist schlüssig.“
Diskussion über Religion und Vorurteile bleibt
Folgt der EuGH der Auffassung seiner Generalanwältin, könnte dies noch mehr Verwirrung auslösen, befürchtet hingegen Zeit Online:
„[Dann] könnten sich Arbeitgeber in der EU dazu entscheiden, grundsätzlich alle Kreuze, Kopftücher, Parteiabzeichen und Atomkraft-Nein-Danke-Buttons gleichermaßen zu verbieten. Das wäre eine klare Ansage und auch fair, denn so würde niemand diskriminiert, schließlich werden ja alle gleichermaßen eingeschränkt. Nur, wer in Zukunft einfach alle religiösen Zeichen aus seiner Firma verbannt, weil er glaubt, jede Frau mit Kopftuch sei radikal, unterdrückt und gefährlich, diskriminiert sie ja trotzdem noch - nur eben den Kollegen gleich mit, der seinen Buddha im Büro aufstellen wollte. ... Auch nach dem EuGH-Urteil werden wir wohl weiter aufgeregt über das Kopftuch diskutieren. Denn die Gründe, die dafür sprechen, es zu tragen oder es zu verbieten, sind oft nicht sachlich. Traditionen, religiöse Pflichten, Überzeugungen, Ängste und Vorurteile müssen auseinander dividiert werden. Und das wird nicht immer gelingen.“