Urteil gegen VW: Grund zum Jubel für Verbraucher?
Im jahrelangen Rechtsstreit um den Abgasskandal bei Volkswagen hat der Bundesgerichtshof am Montag geurteilt, dass der Autokonzern die Käufer vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht hat. 60.000 Kläger haben nun Anspruch auf Schadenersatz – und Kommentatoren freuen sich nicht nur deswegen.
Autohersteller vom Podest stürzen
Für Delo bietet der Richterspruch die Chance, die starke Lobby der deutschen Autoindustrie zurückzudrängen:
„Das Urteil ist ein Präzedenzfall und aus Sicht des Verbraucherschutzes mehr als notwendig. … Laut Urteil wurden die Verbraucherrechte in Deutschland bisher nicht entsprechend geschützt. Zumindest nicht im Kampf gegen Größen wie VW. Dies ist eine Chance, diesen 'Fehler' im System abzuschaffen und die Automobilhersteller von ihrem Podest zu stürzen. Das spürt die Automobilindustrie inmitten der wohl schlimmsten Krise der Branche der modernen Zeit. Wobei zu erwähnen ist, dass die Automobilgrößen schon weit vor Ausbruch des Coronavirus in die Krise geraten waren.“
Diese Art von Frechheit stirbt nicht aus
Den Geschädigten nutzt das Urteil nach so vielen Jahren wenig, dafür wirkt es hoffentlich nach, schreibt das Tageblatt:
„Die meisten haben sich schon verglichen oder resigniert; Fristen sind abgelaufen. Finanziell hat sich die Hinhaltetaktik für den Konzern also wahrscheinlich bezahlt gemacht. Für das Image nicht. ... Zu hoffen ist, dass der klare Richterspruch nachwirkt. Nicht nur auf andere Autohersteller, sondern auch auf andere Branchen. Denn diese Art von Frechheit stirbt nicht aus. Aktuell zum Beispiel reagieren einige Fluglinien, allen voran Ryanair, nicht auf Rückerstattungsforderungen von Passagieren, deren Flüge wegen Corona gar nicht stattgefunden haben. Das Geld wird einfach einbehalten, trotz eindeutiger Rechtslage. Ebenfalls vorsätzlich und sittenwidrig.“