EU-Aufenthaltsrecht auch für homosexuelle Paare
Laut EuGH-Urteil haben Menschen, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und einen EU-Bürger desselben Geschlechts heiraten, ein Aufenthaltsrecht in der EU. Ein Rumäne, der einen US-Amerikaner in Belgien geheiratet hatte, hatte geklagt, nachdem rumänische Behörden seinem Ehepartner keinen Aufenthaltstitel geben wollten. Grund: In Rumänien würden gleichgeschlechtliche Ehen nicht anerkannt. Eine solche Rückständigkeit kann sich das Land nun nicht mehr leisten, freuen sich Kommentatoren.
Rechte einheimischer Homosexueller stärken
Das Urteil aus Luxemburg muss eine Gleichstellung für homosexuelle Paare in Rumänien nach sich ziehen, sonst könnten diese sich diskriminiert fühlen, meint Radio Europa Liberă:
„Das Problem ist, dass die Entscheidung der europäischen Richter momentan gleichgeschlechtliche Ehepaare, die außerhalb Rumäniens geheiratet haben und bei denen einer der Partner aus einem Nicht-EU-Staat stammt, gegenüber einheimischen homosexuellen Paaren bevorteilt. ... Von einer bestimmten Perspektive aus gesehen, ist das eine Art Diskriminierung, wenn nicht sogar eine Ungleichheit vor dem Gesetz, was wiederum gegen die rumänische Verfassung verstoßen würde. Die Lösung wäre, dass die Richter des Verfassungsgerichtes in Bukarest zum Ausgleich die Einführung einer eingetragenen Partnerschaft vorschlagen, so dass in Rumänien homosexuelle Paare genauso den Schutz des Staats genießen wie heterosexuelle Paare.“
Urteil trifft letzte Bastionen der Rückständigkeit
In Sachen gleichgeschlechtliche Partnerschaften gehört Rumänien zu einer Handvoll rückständischer EU-Staaten, denen das Urteil eine Lehre sein sollte, so El Mundo:
„Wenn der EuGH spricht, hören die Staaten nicht nur zu, sie gehorchen. Und im besten Fall merken sie, dass ihre nationale Gesetzgebung nicht dem Standard der Gruppe entspricht, der sie angehören. ... Es ist eindeutig eine gewonnene Schlacht im Kampf für die Gleichberechtigung der LGBT-Community. Rumänien, Slowakei, Lettland, Litauen, Bulgarien und Polen sind die letzten EU-Mitglieder, die gesetzlich noch keinerlei Regelung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften vorsehen. Ein gemeinsamer politischer Raum ist auch eine Wertegemeinschaft.“
Welche Paare das Nachsehen haben
Die gleichgeschlechtliche Ehe ist in Rumänien ein heiß umkämpftes Thema. Konservative versuchen gar, ein Verbot der Schwulenehe in der Verfassung zu verankern. Vor diesem Hintergrund ist das Luxemburger Urteil besonders brisant, meint Evenimentul Zilei:
„Sollte der Passus von 'Mann und Frau' als Definition der Ehe in die Verfassung eingefügt werden [wie von Konservativen angestrebt], entsteht eine deutliche Diskriminierung zwischen einem gleichgeschlechtlichen Paar von Rumänen, die beim Standesamt abgelehnt wurden, und einem Paar [Rumäne und Nicht-EU-Bürger], das im Ausland heiratet und später seine Ehe in Rumänien registrieren lässt. ... Die EuGH-Richter empfehlen keine Änderung des rumänischen Rechts im Sinne der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Eheschließungen. Sie sagen aber, dass etwas geändert werden muss, damit der Begriff 'Ehegatte' auch Personen gleichen Geschlechts umfasst und diese zumindest in Genuss der Freizügigkeit in Europa und des Aufenthaltsrechts in Rumänien kommen.“
Urteil ist Chance für Osteuropa
Dies ist ein Urteil mit Signalwirkung für ganz Mittel- und Osteuropa, wo Schwulenehen häufig nicht anerkannt werden, kommentiert der LGBT-Aktivist Vlad Viski auf seinem Blog bei der Tageszeitung Adevărul:
„Osteuropa muss entschlossene Schritte gehen und zumindest die eingetragenen Partnerschaften einführen, um zu zeigen, dass es die europäischen Wertvorstellungen ernst nimmt. ... Den Politikern bereitet das Urteil zwar neue Kopfschmerzen, bietet aber auch eine rettende Lösung, um die Einführung der Partnerschaften zu rechtfertigen. Das alte Lied 'Europa zwingt uns dazu' macht es ihnen möglich, der LGBT-Community Rechte einzuräumen, ohne sich mit den konservativen Gruppen anzulegen.“