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  Abtreibung

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Ein Gesetzentwurf zur Liberalisierung des polnischen Abtreibungsrechts – ein wichtiges Wahlversprechen von Premier Donald Tusk – ist im Parlament gescheitert: 215 Abgeordnete stimmten dafür, 218 dagegen, 2 enthielten sich und 23 waren abwesend. Die Regierungskoalition aus Liberalen, Moderaten, Konservativen und Linken ist gespalten. Am Dienstag kam es zu wütendem Protest der sogenannten Frauenstreik-Bewegung vor dem Sejm.

Der Supreme Court in den USA hat am Freitag den Weg für Abtreibungsverbote freigemacht: Ein bundesweit geltendes Grundsatzurteil von 1973, das Frauen das Recht zusprach, selbst über Abbruch oder Fortführung einer Schwangerschaft zu entscheiden, wurde damit gekippt. Etliche Bundesstaaten reagierten bereits mit Gesetzesverschärfungen, Tausende demonstrierten gegen die Entscheidung. Was bedeutet das für die Menschenrechte?

Das Recht auf Abtreibung wird in die französische Verfassung aufgenommen. Nach der Abstimmung vergangene Woche erreichte es nun am Montag mit 780 zu 72 Stimmen die nötige Dreifünftelmehrheit beider Parlamentskammern. Premier Attal sprach vom erfolgreichen Abschluss eines langen Kampfes. Die große Mehrheit der Franzosen befürwortet ein liberales Abtreibungsrecht, während die katholische Kirche dagegen ist.

Nach der Nationalversammlung stimmte am Donnerstag auch der französische Senat klar dafür, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung aufzunehmen. Die nun noch erforderliche Drei-Fünftel-Mehrheit bei einer gemeinsamen Abstimmung im März gilt als Formsache. Die freie Entscheidung für eine Abtreibung soll so besser geschützt werden. Die Presse ist uneins, ob das sinnvoll und nötig ist.

In Dänemark wird intensiv über eine Erweiterung der Frist für Schwangerschaftsabbrüche diskutiert. Der nationale Ethikrat empfiehlt die Anhebung der Frist von der aktuell 12. auf die 18. Schwangerschaftswoche. Die Presse ist geteilter Meinung.

Der US-Bundesstaat Kansas setzt auf das Recht auf Schwangerschaftsabbruch: Bei einem Referendum votierten rund 60 Prozent für die Bestimmung in der Landesverfassung, selbst über Abbruch oder Fortführung einer Schwangerschaft entscheiden zu können. Der Supreme Court hatte im Juni ein Grundsatzurteil von 1973 zum Abtreibungsrecht gekippt. Kommentatoren debattieren die Bedeutung der Abstimmung.

In Ungarn gilt eine neue Voraussetzung bei Abtreibungen: Schwangere müssen sich jetzt vor der Beantragung eines Schwangerschaftsabbruchs beim Gynäkologen die Herztöne ihres Embryos anhören. Damit soll ihnen "auf eindeutige Weise das Vorliegen der Lebensfunktionen des Embryos zur Kenntnis gebracht" werden. In Ungarns Medien gibt es sowohl scharfe Kritik als auch Beifall.

Mehrere Tage in Folge sind in Polen Tausende Menschen auf die Straße gegangen, um gegen das verschärfte Abtreibungsrecht und die Regierung zu protestieren. Am Mittwoch war ein Urteil des Obersten Gerichts vom Oktober im Gesetzesblatt veröffentlicht worden. Demnach sind Abtreibungen künftig nur noch legal, wenn die Gesundheit der Frauen in Gefahr ist oder es durch eine Straftat zur Schwangerschaft kam.

In Estland dürfen die Parlamentsfraktionen jedes Jahr sechs Millionen Euro für "regionale Investitionen" frei ausgeben. Damit unterstützen die Parteien in der Regel Projekte, die ihnen besonders am Herzen liegen. Diesmal wollen die drei Regierungsparteien 171.000 Euro an einen neu gegründeten Verein von Abtreibungsgegnern zahlen. Ein Politikum!

In Polen setzen sich die Proteste gegen die Verschärfung des Abtreibungsgesetzes fort. Rund 100.000 Menschen waren am Freitag in Warschau versammelt und legten den Verkehr lahm. Das Verfassungsgericht hatte Schwangerschaftsabbrüche auch bei schweren Fehlbildungen des Fötus für illegal erklärt und damit eines der striktesten Abtreibungsgesetze Europas weiter verschärft.

Italien hat die Regeln zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch reformiert. Gesundheitsminister Speranza gab am Samstag bekannt, dass die Verabreichung der Pille RU486 fortan ohne längeren Klinikaufenthalt und bis zur neunten Woche erlaubt sein soll. Dies sei "ein wichtiger Schritt vorwärts" unter Achtung der bestehenden Rechtslage. Vertreter katholischer Verbände übten scharfe Kritik.

Die Parlamentsabstimmung über die Liberalisierung des belgischen Abtreibungsrechts wurde am Donnerstag erneut vertagt. Der Gesetzesentwurf würde auch Abbrüche nach dem dritten Schwangerschaftsmonat erlauben. Eine solch wichtige Entscheidung sollte besser unter einer stabilen Regierung fallen, finden die einen. Andere halten die Verzögerungstaktik für undemokratisch.

Die Sida, die schwedische Behörde für internationale Entwicklungszusammenarbeit, hat angekündigt, keine Gelder mehr an Organisationen zu zahlen, die die Vorgaben der Trump-Administration befolgen und Abtreibungen nicht mehr unterstützen. Ist das eine konsequente Entscheidung für effektive Entwicklungshilfe oder peinliche Prinzipienreiterei?

Irlands Regierung hat für das Frühjahr ein Referendum über die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen angesetzt. Bislang gilt in dem stark katholisch geprägten Land eines der strengsten Abtreibungsverbote in der EU, auch wenn es 2014 erstmals gelockert wurde. Wo Irlands Gesellschaft offenbar umschwenkt, beschreiben Journalisten für Malta ganz andere Wertvorstellungen.

Polnische Aktivistinnen rufen alle Frauen im Land dazu auf, am 3. Oktober die Arbeit niederzulegen, um gegen das geplante Abtreibungsverbot zu protestieren. Am Freitag bestätigte das Parlament einen Gesetzesentwurf, der eine Gefängnisstrafe für Frauen vorsieht, die eine Schwangerschaft abgebrochen haben. Ein Bürgerbegehren hatte die Gesetzesverschärfung ins Rollen gebracht. In Polen tobt ein Kulturkampf, der auch in den Tageszeitungen ausgetragen wird.