Irland will Polen nicht an Heimatland ausliefern
Ein irisches Gericht hat die Auslieferung eines wegen Drogenhandels per europäischem Haftbefehl gesuchten Polen gestoppt. Aus Sorge um die Unabhängigkeit der polnischen Justiz nach den Reformen der PiS-Regierung in Warschau wandte sich der High Court in Dublin an den Europäischen Gerichtshof. Welche Folgen hat der Konflikt?
Rechtsstaatsverfahren ist dagegen ein Klacks
Gazeta Wyborcza glaubt, dass der aktuelle Konflikt eine größere Belastung für die Position Polens in der EU ist als das von der Union eingeleitete Rechtsstaatsverfahren:
„Dass das oberste Gericht Irlands nun eine Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg abwarten möchte, ob die Auslieferung eines Polen in sein Heimatland zulässig ist, könnte die EU-Richter dazu verleiten, eine umfassende Beurteilung der von der PiS-Regierung durchgeführten Justizreformen vorzunehmen. Das würde auch die Frage des Rechts auf ein faires Verfahren betreffen. Der Europäische Gerichtshof ist laut vieler EU-Experten ein deutlich effektiveres Instrument als Sanktionen im Rahmen von Artikel 7 des EU-Vertrags.“
Warschau wird sich nicht beeindrucken lassen
Die polnische Regierung wird sich wohl auch diesmal nicht dem ausländischen Druck beugen, meint hingegen The Irish Times:
„Die Entscheidung des irischen Gerichts hatte juristische Beweggründe. Doch Gegner der polnischen Justizreformen werden nun hoffen, dass das Urteil politische Folgen haben wird. ... Die Justizreform der Regierung in Warschau war weitreichend: Die Ämter von Generalstaatsanwalt und Justizminister wurden verschmolzen, Gerichtspräsidenten entlassen, zudem gab es umstrittene Ernennungen am Verfassungsgerichtshof. Dass die Entscheidung des irischen Gerichts politische Folgen haben wird, ist aber unwahrscheinlich. Die Regierung in Warschau hat bewiesen, dass sie sich nicht in Verlegenheit bringen lässt und moralischem Druck ihrer Nachbarn standhält.“