Spaniens "heiße Abschiebungen" sind rechtens
Spanien darf weiterhin in seinen Exklaven Melilla und Ceuta Migranten bei Grenzübertritt umgehend nach Marokko zurückweisen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag. Gegen diese sogenannte heiße Abschiebung hatten zwei Flüchtlinge geklagt, die 2013 von der spanischen Polizei ohne jegliche Anhörung aus Melilla zurück nach Marokko gebracht worden waren.
Urteil begünstigt Pushbacks
Für die Süddeutsche Zeitung geht das Urteil an der harten Realität vorbei, der Flüchtlinge ausgesetzt sind:
„Wohlgemerkt: Es geht um jene Menschen, die Europas Schutz dringend und existenziell benötigen. Sie müssten nach der Logik des Urteils eine echte Chance haben, müssten bis zu einem zuverlässigen Beamten vordringen können, der ihr Anliegen prüft. Das aber lässt sich kaum gewährleisten. Zu vielfältig sind die Möglichkeiten von Staaten, den Flüchtlingen beispielsweise durch Kooperation mit außereuropäischen Partnern diesen Weg zu verstellen. Das Urteil aus Straßburg wird die teilweise brutale Praxis der Zurückschiebung von Flüchtlingen weiter begünstigen. Mit solchen 'Pushbacks' schützt sich Europa vor denen, die Europas Schutz benötigen.“
Auch ein offenes Europa braucht Grenzen
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hingegen findet das Urteil nachvollziehbar:
„Hier handelt es sich demnach nicht um eine verbotene Kollektivausweisung. Schließlich hätten sich die beiden Männer aus Mali und der Elfenbeinküste selbst in eine illegale Lage gebracht, als sie in einer großen Gruppe und mit Gewalt vorgedrungen seien. Sie haben es sich danach selbst zuzuschreiben, dass sie etwaige Rechte nicht geltend machen konnten. Nun muss auch ein illegaler Eindringling menschlich behandelt werden. Aber ein 'Sturm' auf Europa kann nicht belohnt werden. Es gibt einen legalen Weg zu Einreise und Aufnahme. Eine Festung ist die EU nicht; als Trutzburg kann Europa auch nicht bestehen. Aber um eine offene Union zu sein, braucht es echte Grenzen.“
Gerechte Entscheidung
ABC begrüßt die Entscheidung:
„Für das Straßburger Gericht, dessen Urteil wichtige Folgen in der gesamten EU haben wird, waren es die abgewiesenen Flüchtlinge, die sich freiwillig in diese Situation der Illegalität begeben haben. ... Damit endet ein Rechtsstreit, der von den Linken und ihrer fürs Allgemeinwohl schädlichen Gutmenschlichkeit unterstützt wurde und der die schützenden Sicherheitskräfte an den Grenzen diskreditiert hat. ... Dass Gonzalo Boye, der Verteidiger von [dem flüchtigen katalanischen Ex-Ministerpräsidenten] Carles Puigdemont, den Fall bis nach Straßburg gebracht hatte, ist kein Zufall. Spanien im Ausland als Unterdrückungsstaat zu brandmarken, der die Menschenrechte missachtet und in dem sich der Franquismus ausbreitet, ist erklärtes Ziel der katalanischen Separatisten.“